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1. GELTUNGSBEREICH
Alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen an
unsere Vertragspartner (nachfolgend "Abnehmer" genannt) erfolgen
ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende
Bestimmungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Abnehmers,
finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im
Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn von uns
auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das Geschäftsbedingungen
der Abnehmer oder eines Dritten enthält oder auf solche
verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener
Geschäftsbedingungen. Wir weisen darauf hin, dass für bestimmte
Leistungen besondere Bedingungen Anwendung finden, die die
Verkaufs- und Lieferbedingungen ergänzen oder modifizieren
können.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUß
Unsere Angebote sind freibleibend; sie können nur binnen 30
Tagen angenommen werden. Bestellungen können wir innerhalb von
30 Tagen annehmen. Alle Verträge über unsere Lieferungen und
Leistungen, die nicht der Schriftform genügen, bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Alle
Verträge können auch per Internet oder Telefon abgeschlossen
werden, hier bei bekommen Sie von uns eine Bestätigung per
Email. Einseitige rechtsgeschäftliche Erklärungen betreffend das
Vertragsverhältnis, insbesondere Kündigungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform nebst eigenhändiger Unterschrift;
die schriftliche Erklärung kann auch per Telefax übermittelt
werden. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.
B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und
technische Daten) sowie Darstellungen derselben sind
Beschreibungen oder Kennzeichnungen. Aus ihnen kann eine
strengere Haftung nur abgeleitet werden, wenn wir deren
Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich garantiert haben.
Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, welche aufgrund
rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen
darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum
vertraglichen Zweck nicht beeinträchtigen. An von uns
abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, von uns oder Dritten
stammenden und dem Abnehmer zur Verfügung gestellten
Hilfsmitteln, Mustern, Proben, Abbildungen, Beschreibungen,
Modellen, Berechnungen, Mehrheiten von Datensätzen (auch Soweit
sie aus verschiedenen Aufträgen herrühren) und anderen
Unterlagen behalten wir uns alle Rechte vor. Der Abnehmer darf
diese Gegenstände ohne unsere Zustimmung Dritten weder als
solche noch inhaltlich zugänglich machen, noch sie bekanntgeben
oder selbst oder durch Dritte nutzen, noch sie vervielfältigen.
Er hat diese Gegenstände und eventuelle Kopien auf unser
Verlangen vollständig zurückzugeben, wenn sie von ihm im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder
wenn Verhandlungen nicht zum Vertragsabschluß geführt haben.
An uns gestellte Angebote sind nur schriftlich und mit Unterschrift
der Geschäftsleitung rechtskräftig. Ein Angebot an uns gilt erst
dann als angenommen wenn dieses ausdrücklich von uns mitgeteilt und
Unterzeichnet wurde.
Verträge auf Grundlage unserer Angebote und Kostenvoranschläge
sind vertraulich zu behandeln. Bei Geschäftsabschlüssen im
Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs findet § 312 e Absatz
1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB keine Anwendung, es sei
denn, der Abnehmer ist Verbraucher im Sinne des BGB. später als
vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt und sich
zwischenzeitlich die Preise unserer Vorlieferanten, die uns
entstandenen Kosten (z.B. Frachten und Löhne) oder von uns zu
zahlende Abgaben erhöhen oder Abgaben neu eingeführt werden oder
erhöhen wir unsere Preise allgemein, so sind wir berechtigt, den
Preis entsprechend anzugleichen, es sei denn, dass der Preis
ausdrücklich als Festpreis bestätigt worden ist. Gegenüber
Forderungen von uns kann der Abnehmer nur aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei
Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Abnehmers sind wir -
unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, für noch nicht
durchgeführte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen und
sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu
stellen. Unsere Lieferpflichten ruhen, solange der Abnehmer mit
einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug können
Zinsen in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet werden.
vertretende Umstände entstehen, gehen zu Lasten des Abnehmers.
Nehmen wir Waren ganz oder teilweise zurück, trägt der Abnehmer
die dadurch entstandenen Kosten, ohne dass es auf den Grund der
Rücknahme ankommt. Die Sendung wird von uns nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Abnehmers und auf seine Kosten gegen
Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer und Wasserschäden oder
sonstige versicherbare Risiken versichert.
3. 1 BERECHNUNG, AUFRECHNUNG, ZAHLUNGSVERZUG
Unsere Preise gelten nur für den vereinbarten Leistungs- und
Lieferumfang. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert
berechnet. Unsere Rechnungen verstehen sich netto und sind
sofort zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die
Berechnung ist die Anzahl der Dienstleistungen maßgebend. Soweit
eine Lieferung oder Leistung vereinbarungsgemäß
3.2 MITGLIEDSCHAFT
Unsere monatlichen Mitgliedsbeiträge setzten sich zusammen aus
dem monatlichen Mitgliedsbeitrag, die durch die Dienstleistungen
weiteren angefallenen Kosten sowie die im Kundengespräch
vereinbarten Kosten. Zusätzliche monatliche Kosten können durch
Drittkosten entstehen oder durch kurzfristig bestelllte
Dienstleistungen.
Die aktuellen Preise zu unseren Mitgliedschaften finden Sie unter http://www.santaly.de/prices.php
Als Mitglied können Sie uns all Ihre Anfragen oder Wünsche etc.
zu senden welche Sie von uns erfüllt oder beantwortet haben
möchten. Wir erfüllen alles was legal und ethisch vertretbarist. Jedesmal wenn Sie uns
eine Anfrage oder einen Wünsch etc. zu senden ziehen wir einen
Credit von Ihren monatliche Requests ab. Alle nicht genutzten
Request werden nicht zu denen des folge Monats addiert.
Alle Premium und VIP Mitglieder erhalten eine personalisierte
Santaly Conceirge Card mit welcher man Sie als Santaly Mitglied
identifizieren kann und mit welcher Sie viele Rabatte weltweit
genießen.
Bei besonders Zeitaufwendigen Anfragen behalten wir uns das
Recht vor eine Stundenpauschale von 45 Euro pro Stunde + Mwst zu
vereinbaren. Der Kund wird vorab darüber informiert siehe Punkt
4.1.
Alle Mitgliedschaften haben eine Mindestlaufzeit von mind. 3
Monaten. Die Abrechung erfolgt am beginn des Monats. Wenn Sie eine
Mitgliedschaft für 6 oder 12 Monate im Voraus abschließen
bekommen Sie bei 6 Monaten einen monatlichen Rabatt in Höhe von
von 20 Euro und bei 12 Monaten bekommen Sie einen Rabatt von monatlich 40 Euro.
3.3 FIRMENMITGLIEDSCHAFT
Als Unternehmen haben Sie 2 Möglichkeiten: Option 1 Individuelle
Mitgliedschaften pro Mitarbeiter; dieses werden berechnet anhand
der Anzahle der Mitarbeiter. Hierbei stehen jedem Mitglied15
Request pro Monat zur Verfügung.
Number of Memberships Yearly Fee (each)
20*
= 990 €
100*
= 975 €
1000
= 950 €
10000
= 920 €
100000
= 875 €
*no branding
oder Option 2: Hier werden monatlich die Anzahl an zur
Verfügungstehenden Request geteilt d.h. jeder Mitarbeiter kann
auf das Kontinggent zu Greifen. Je mehr Request pro Monat zur
Verfügung stehen sollen desto günstige wird der Preis pro
Request:
Number of Requests Monthly Fee
500
3 500 €
1000
5 500 €
2000
9 000 €
4000
16 000 €
7000
30 000 €
10000
35 000 €
Mindestlaufzeit 6 Monate.
3.4 KÜNDIGUNG
Eine Mitgliedschaft kann jeder Zeit ohne Angabe von Gründen bis
zum 15. des ersten Monats gekündigt werden, ansonsten verlängert
sich die Mitgliedschaft wieder um 2 Monate. Bei nicht Erfüllung
der geschuldeten Forderung des Auftraggebers ist
Santaly-Enterprises berechtigt die Mitgliedschaft fristlos zu
kündigen und eine Schadensersatzklage zu erheben. Bei Kündigung
verliert die Member Card ihre Gültigkeit.
3.5.1 CONCIERGE-BY-CALL
Bei dieser Form der Dienstleistung bedarf es keiner
Mitgliedschaft. Der Abnehmer tritt mit uns über ein
verschlüsseltes Online Formular in Kontakt. Der
Dienstleistungsvertrag ist mit abschicken des Online Vertrags
(Formulars) und mit der Betätigung des „Absende“ Buttons gem.
§611ff BGB zustande gekommen. Es werden alle Dienstleistung wie
bei einer Mitgliedschaft angeboten. Pro geforderter
Dienstleistung berechnen wir eine Recherchegebühr von: 45,00
Euro pro Stunde zzgl. MwSt. + 15% bei Erfolg % (ab einem
Warenwert von mehr als 10.000,00 Euro wird der Prozentuale
Anteil auf 8% reduziert) des Warenwerts. Die Recherchegebühr
muss immer bezahlt werden, auch wenn das Angebot nicht
angenommen wird. Für aSmallWorld Mitglieder müssen nur 35 Euro
pro Request bezahlen.
3.6 HIGH-CLASS-CAR-SERVICE
Santaly Concierge-Service GbR über nimmt die Vermittlung von
Oberklassefahrzeugen, Luxusfahrzeugen und Oldtimern jeder Art.
Unsere Leistung ist mit zustande kommen des Kaufvertrags
erfüllt. Das heißt sowie der Kunde den Kaufvertrag unseres
Autohändlers unterschrieben hat, ist der Kaufvertrag zwischen
dem Kunden und dem Händler zustande gekommen. Die
Vermittlungsprovision wird ohne Abzüge sofort fällig. Santaly
Concierge-Service GbR entzieht sich jeglicher Haftung bei der
nicht Erfüllung oder nicht frist gerechter Erfüllung der
geschuldeten Leistungen des Händlers sowie auch denen des
Kunden. Die Höhe der Provision beträgt 4-15% des Endpreises
zzgl. MwSt, Santaly Concierge-Service GbR tritt als neutraler
Vermittler auf. Bei nicht zustande kommen des Kaufvertrags
zwischen Kunden und Händler, erhebt Santaly Concierge-Service
GbR eine Arbeitsentschädigungsgebühr in Höhe von 20% der oben im
Vertrag festgelegten Vermittlungsprovision. Zu lasten des
Auftraggebers. Für den fall des Missbrauchs der Kundendaten oder
des heimlichen Vertragschluss verlangen wir eine Entschädigung
in Höhe von 50% der Provision mindesten je doch 20.000,00 Euro
zzgl. Mwst.
3.7 OPERATED BY / DURCHGEFÜHRT VON VERTRÄGE
Bei dieser Vertragsform kommt ein Vertrag zwischen dem
Auftraggeber und einer dritten durchführenden Firma zustande.
Santaly Concierge-Service GbR tritt bei dieser Form der
Willenserklärung als neutraler Vermittler auf. Es besteht kein
direktes Vertragsverhältnis mit Santaly Concierge-Service GbR
und dem Auftraggeber. Für das zustande kommen des Vertrages
bedarf es keiner schriftlichen Zustimmung zwischen dem
Auftraggeber und der durchführenden Firma. Santaly
Concierge-Service GbR kann zu keiner Zeit des
Vertragsverhältnisses zu Rechenschaft gezogen werden. Die
Haftung Seitens Santaly Concierge-Service GbR ist komplett
ausgeschlossen, Santaly Concierge-Service GbR haftet nicht für
fehlerhafte, schlechte oder nicht erfüllte Leistungen, so wie
bei Verletzung der Vertragspflichten der durchführenden Firme.
4. VERSAND
Die Gefahren des Transports gehen zu Lasten des Abnehmers. Dies
gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch
andere Leistungen (z.B. Versand oder Anfuhr) übernommen haben,
ohne eine Bringschuld zu vereinbaren. Das Abladen und Einlagern
ist Sache des Abnehmers. Verzögert sich der Versand oder die
Übergabe infolge eines Umstandes, der Versandbereitstellung an
auf den Abnehmer über. Lagerkosten nach Gefahrübergabe trägt der
Abnehmer. Sämtliche sich auf den Versand beziehende Regelungen
gelten entsprechend bei der Belieferung durch dritte
Beförderungsunternehmen, soweit aus deren Verhalten eine Haftung
von uns hergeleitet werden kann. Die Haftung des Dritten bleibt
hiervon unberührt. Frachterhöhungen nach Vertragsschluss sowie
Extrakosten, die durch Behinderung oder Verzögerung des
Transports durch von uns nicht zu .
4.1 BESONDERE LEISTUNGEN UND LIEFERUNGEN
Bei besonders Zeit aufwendigen Aufträgen wie z.B. die Recherche
nach einem Haus, Wohnung, Auto, Villa, Person, Dokumenten etc.
berechnen wir eine Stundenpauschale von 25,00 Euro pro Stunde
zzgl. Mwst. Bei besonderen Lieferungen bei denen unsere
Mitarbeiter persönlich Fahrten antreten müssen berechnen wir
neben der Stundenpauschale zzgl. 2,20 Euro pro Kilometer. Wir
beginnen jede Fahrt ab unserem Firmen sitz im Taunus.
5. HÖHERE GEWALT
Fälle höherer Gewalt und sonstige zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare störende Ereignisse
(z.B. Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen,
Pflichtverletzungen von dritt Firmen bei Operated by Vertägen
oder Ausfälle von Vorlieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel,
Verkehrsstörungen sowie Streiks, Aussperrungen und behördliche
Verfügungen), die wir nicht zu vertreten haben, befreien uns für
die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der
Verpflichtung zur Lieferung bzw. Leistung. Wird hierdurch die
Lieferung bzw. Leistung verzögert, sind wir berechtigt,
hinsichtlich der von der Liefer- bzw. Leistungsstörung
betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.
5.1 LEISTUNGEN
Unsere Leistung beschränkt sich auf die Vermittlung der
Kundenanfragen an die fachmännische Unternehmen und auf die
Organisation der Aufträge. Die Vertragsbeziehungen bestehen
daher, hinsichtlich der vermittelten Leistung ausschliesslich
zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungserbringer. Wir
behalten uns das Recht vor, sittenwidrige und gesetzeswidrige
Aufträge abzulehnen. Kooperationspartner sowie deren angebotene
Leistungen werden nur unter Vorbehalt der jeweiligen
Verfügbarkeit angeboten.
5.2 REISEBUCUNGEN UND HOTELRESERVIERUNGEN
Alle Reiseleistungen (inkl. Flugtickets und Pauschalreisen), die
von uns vermittelt werden, unterliegen den jeweiligen
Geschäftsbedingungen des Reisebüros, der Hotels und/oder der
Reiseveranstalter. Wir oder die Kooperationspartner treffen die
Reservierung im Namen und in Vollmacht des Kunden. Der Kunde
stellt vor Durchführung der Reservierung seine Bankverbindung
zur Verfügung. Der Kunde haftet persoenlich dem
Reisebüro/Hotel/Reiseveranstalter gegenüber für die mit der
Reservierung entstandenen Kosten, auch für solche, die im Falle
einer späteren Stornierung oder Nichtinanspruchnahme der
Reservierung durch den Kunden entstehen.
6. MÄNGELANSPRÜCHE
Der Abnehmer hat unverzüglich zu prüfen, ob der gelieferte
Gegenstand bzw. die erbrachte Leistung von der vertraglich
vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen
Einsatzzweck geeignet ist. Im übrigen finden die Regelungen des
§ 377 HGB Anwendung. Wir haben unter Ausschluss weitergehender
Rechte des Abnehmers rechtzeitig angezeigte Mängel an den
gelieferten Gegenständen oder Leistungen nach unserer Wahl zu
beseitigen oder mängelfreie Gegenstände nachzuliefern bzw.
Leistungen nachzubessern (Nacherfüllung). Schlägt die
Nacherfüllung fehl, so kann der Abnehmer nach weiterer Maßgabe
der gesetzlichen Bestimmungen die Vergütung herabsetzen
(Minderung) oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der
Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.
Die Bestimmungen der §§ 282 und 283 BGB bleiben unberührt.
Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen
Einverständnis zurückgesandt werden. Bei berechtigter Mängelrüge
vergüten wir die Kosten des billigsten Versandweges.
7. HAFTUNG
Wir haften eingeschränkt für Vorsatz und uneingeschränkt für
grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit für jede Art von Fahrlässigkeit. Für sonstige
schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund,
der Höhe nach nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare
Schäden. Wir haften nicht für die Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten von durch uns Vermittelten Firmen, welche die
Vertragspflicht erfüllen wie z.B. Ticketlieferanten, Reiseunternehmen,
Hotels etc.
Wir haften insoweit nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung
sonstiger Vertragspflichten, die keine Kardinalpflichten sind.
Für versicherte Risiken ist insoweit unsere Haftung je
Schadensfall auf die Haftungssumme der von uns abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung beschränkt. Auf Wunsch des Abnehmers
sind wir gegen zusätzliche Vergütung bereit, die
Haftpflichtdeckung zu erhöhen. Soweit wir Aufträge im Namen und
auf Rechnung des Kunden und mit dessen Zustimmung an Dritte
vergeben, haften wir nur für die sorgfältige Auswahl und
Überwachung des Dritten. Eine darüber hinausgehende Haftung
besteht nicht. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch
zugunsten unserer Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8. VERJÄHRUNG
Ansprüche gegen uns aus vertraglichen Pflichtverletzungen, die
wir zu vertreten haben, verjähren nach Ablauf von einem Jahr.
Dies gilt nicht für vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen
sowie für Mängelansprüche des Abnehmers gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2
und § 634 a Abs. 1 Nr.2 BGB. Für den Beginn der Verjährung
gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Rechte eines
Verbrauchers nach § 475 BGB bleiben unberührt.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten
Gegenständen vor, bis der Abnehmer alle Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat. Unser Vorbehalt
erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware
entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung erfolgt für uns
als Hersteller. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder
Vermischung mit uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir
Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer
Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.
Solange der Abnehmer bereit und in der Lage ist, seinen
Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf
er über die in unserem Eigentum bzw. Miteigentum stehende Ware
im ordentlichen Geschäftsgang verfügen. Im einzelnen gilt
folgendes: a) Stundet der Abnehmer den Kaufpreis gegenüber
seinen Kunden, so hat er sich gegenüber diesen das Eigentum an
der veränderten Ware vorzubehalten. Ohne diesen Vorbehalt ist
der Abnehmer zur Verfügung über die Vorbehaltsware nicht
ermächtigt. b) Alle Forderungen aus der Veräußerung von
Vorbehaltswaren tritt der Abnehmer einschließlich Wechsel und
Schecks zur Sicherung unserer Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung schon jetzt an uns ab. Bei Veräußerung von
Waren, an denen wir Miteigentum haben, beschränkt sich die
Abtretung auf den Forderungsanteil, der unserem
Miteigentumsanteil entspricht. Bei Verarbeitung im Rahmen eines
Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen
Betrages seiner Rechnung für die mitverarbeitete Vorbehaltsware
schon jetzt an uns abgetreten. Der Abnehmer ist zu einer
Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware
nur dann ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die
Forderungen daraus auf uns übergehen. c) Wird die abgetretene
Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der
Abnehmer bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung
entsprechenden Teil des Saldos (einschließlich des
entsprechenden Teils des Schlußsaldos) aus dem Kontokorrent an
uns ab. Werden Zwischensalden gezogen und ist deren Vortrag
vereinbart, so ist die uns nach der vorstehenden Regelung an
sich aus dem Zwischensaldo zustehende Forderung für den nächsten
Saldo wie an uns abgetreten zu behandeln. d) Der Abnehmer ist
bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen
Forderungen ermächtigt. Solange uns das Eigentum vorbehalten
ist, hat der Abnehmer Vorbehaltsware, soweit er über sie
verfügen kann, pfleglich zu behandeln und zu verwahren sowie
erforderliche und übliche Inspektions-, Wartungs- und
Erhaltungsarbeiten auf seine Kosten durchzuführen. Während der
Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Abnehmer die
Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Wege der
Pfändung oder Beschlagnahme, sowie Beschädigungen oder die
Vernichtung sind uns unverzüglich schriftlich oder per Telefax
anzuzeigen. Der Abnehmer hat alle Kosten zu tragen, die zur
Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der
Vorbehaltsware erforderlich sind, soweit sie nicht von Dritten
eingezogen werden können. Bei Verletzung der Pflicht zur
pfleglichen Behandlung der Vorbehaltsware sowie sonstiger
Sorgfaltspflichten durch den Abnehmer sowie beim Verzug mit der
Zahlung von gesicherten Forderungen sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt nur dann
einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn wir dies schriftlich
erklären. Nach Rücknahme sind wir zur Verwertung befugt, wobei
der Erlös auf die Verbindlichkeiten des Abnehmers abzüglich
angemessener Verwertungskosten anzurechnen ist. Entsprechendes
gilt in allen anderen Fällen vertragswidrigen Verhaltens des
Abnehmers. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten
die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir
auf Verlangen des Abnehmers insoweit Sicherheiten nach seiner
Wahl freigeben. Falls der Eigentumsvorbehalt nach den im Land
des Abnehmers geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur
begrenzt zulässig ist, beschränken sich unsere vorbezeichneten
Rechte auf den gesetzlich zulässigen Umfang.
10. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Abnehmer
gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-
Kaufrechtsübereinkommens vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der
Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Abnehmer ist
ausschließlich Frankfurt am Main, falls der Abnehmer
Vollkaufmann ist. Die gesetzlichen Bestimmungen über
ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung
unberührt. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung oder des unwirksamen Teils der Bestimmung gilt
diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der
unwirksamen Bestimmung verfolgtem Zweck am nächsten kommt. |
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